Gegenleisungen der Geldherrin
1 Keine Gegenleistung: Bei der ersten Variante gibt es seitens der Geldherrin keine Gegenleistung. Die „Befriedigung“ des Sklaven wird allein dadurch erlangt, dass Zahlungen geleistet werden und der Sklave nicht weiß, inwiefern dieses Geld von seiner Herrin ausgegeben wird.
2: Bei der Variante erhalten Sklaven gewisse Aufmerksamkeiten und Geschenke ihrer Geldsklaven – jedoch auch hier nicht zu vereinbarten Terminen und schon gar nicht mit vereinbarten Inhalten. Die Herrin allein entscheidet darüber, was sich in den Paketen findet.
3 Angeberei: Bei der vierten Variante kommt es zu einem persönlichen Treffen. Hierbei besteht die Gegenleistung allerdings auch nicht aus dem sexuellen Kontakt, sondern rein aus der Chance, mit seiner Geldherrin gesehen zu werden.
4 Erlaubnis zur Befriedigung: Die letzte und häufigste Art der Gegenleistung ist die Erlaubnis, sich durch die finanziellen Geschenke an seine Geldherrin selbst befriedigen zu dürfen. Man möchte davon ausgehen, dass hierfür keine Erlaubnis nötig wäre, doch genau das ist die Gegenleistung, die von der professionellen Herrin erbracht wird.
2: Bei der Variante erhalten Sklaven gewisse Aufmerksamkeiten und Geschenke ihrer Geldsklaven – jedoch auch hier nicht zu vereinbarten Terminen und schon gar nicht mit vereinbarten Inhalten. Die Herrin allein entscheidet darüber, was sich in den Paketen findet.
3 Angeberei: Bei der vierten Variante kommt es zu einem persönlichen Treffen. Hierbei besteht die Gegenleistung allerdings auch nicht aus dem sexuellen Kontakt, sondern rein aus der Chance, mit seiner Geldherrin gesehen zu werden.
4 Erlaubnis zur Befriedigung: Die letzte und häufigste Art der Gegenleistung ist die Erlaubnis, sich durch die finanziellen Geschenke an seine Geldherrin selbst befriedigen zu dürfen. Man möchte davon ausgehen, dass hierfür keine Erlaubnis nötig wäre, doch genau das ist die Gegenleistung, die von der professionellen Herrin erbracht wird.
5 years ago