Vorschlag Sklavinnenvertrag (Votzenvertrag)
Vorschlag Sklavinnenvertrag (Votze Vertrag)
Vorlage des Vertrages für rubelle - als Grundlage für das Erarbeiten des Vertrages der Ihr zukünftiges Leben beschreibt
Sklavinnenvertrag
§1 Allgemeines
Dieser Vertrag regelt Rechte und Pflichten des Masters XXX [Master] zu seiner TV-Sklavin [Votze (Schreibform ist Wunsch des Masters)]. Der Vertrag dient zur eindeutigen, widerspruchsfreien Regelung einer Beziehung zwischen dem Master und der Votze. Diese Beziehung bedeutet für die Votze eine wirklich, reale Vollversklavung bei Zwangshaltung und sexueller Dienerschaft unter Bedingungen, die der historischen Definition der Versklavung entspricht. Die Votze erklärt hiermit, dass sie als devote Sklavin von Natur aus veranlagt ist und ihre Unterwerfung gegenüber dem Herrn ihren Lebenssinn erfüllt. Gleichermaßen verpflichtet sich der Master, die teilweise extremen Bedürfnisse der Votze anzuerkennen und zu realisieren.
§1.1 Laufzeit - Kündigung
Der Vertrag wird ab Datum, Unterschrift geschlossen und gilt, sobald ein Exemplar existiert, auf dem beide Beteiligten unterschrieben haben, 6 Monate. Der Master kann den Vertrag jederzeit ohne Fristen auflösen. Widerspricht die Votze bis zu dem Enddatum des Vertrages nicht, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann nur in seiner Ganzheit und nicht nur in Teilen aufgehoben werden. Während der Vertragslaufzeit kann die Votze den Vertrag nicht kündigen. Der Vertrag ist nicht an den Master gebunden, der Master kann den Vertrag jederzeit an Dritte überschrieben.
§1.2 Anwendungsgebiet
Der Vertrag gilt 24/7 365 Tage im Jahr. Der Vertrag gilt uneingeschränkt und überall. Er ist nicht auf Onlineerziehung zu begrenzen. Dieser Vertrag findet auch im Beisein nicht eingeweihter Dritter Anwendung, d.h. die demütige Haltung, und das Bedienen des Masters sind beizubehalten, soweit es die Umgebung zulässt. Ob die Befolgung dieses Absatzes ausreichend erfolgt ist, legt einzig und allein der Master oder seine Stellvertreter fest. Der Vertrag kann vorübergehend ausgesetzt werden. Wünscht die Votze ein Aussetzen, hat sie dies rechtzeitig vor dem Termin mit genauen Angaben zum Zeitraum und Grund des Aussetzens zu beantragen. Der Master muss, ggf. unter Hinzufügen von weiteren Bedingungen, den Wunsch ausdrücklich genehmigen. Ungenehmigte Anträge gelten als abgelehnt. Nach Ablauf des Zeitraumes tritt der Vertrag ohne weiteres wieder in Kraft.
§2 Übergang in das Sklavinnenverhältnis
Die Votze geht in das Eigentum des Masters über, der alle Lebensbereiche der Votze zukünftig bestimmt. Der Master erlangt den vollkommenen Besitz über den Körper und den Willen der Votze. Die Votze gibt dem Master ausdrücklich und unwiderruflich die Einwilligung zur uneingeschränkten Freiheitsberaubung, körperlichen Züchtigung, Kontrolle über alle Lebensbereiche der Votze, absoluter Befehlsgewalt und Bestimmung der weiteren Lebensumstände der Votze. Als Sklavin hat die Votze keinerlei Recht auf Besitzt. Die Votze gehört dem Master, sie verzichtet auf Ihre Menschenrechte und nimmt hiermit den Status eines Objektes, das Nutzviehrechte hat, ein. Lebensmittelpunkt der Votze wird der Aufenthaltsort Ihres Masters sein. Sie hat binnen 3 Monaten nach Ende der Probezeit alles aufzugeben und sich bei ihm einzustellen. Die Votze kann nicht Ihre Rechte durch Dritte (z.B. Staatsbürgerrechte) an den Master übergeben.
§3 Haltung
§3.1 Rechte und Pflichten des Masters
Der Master hat dafür zu sorgen, dass die Votze keine bleibenden Schäden erleidet und keinem gesundheitlichen Risiko ausgesetzt wird. Die unter §3.3 aufgeführten Veränderungen des Körpers sind in diesem Sinne keine Schäden. Der Master hat das Recht, seine Rechte jederzeit auf jede andere Person zu übertragen. Er kann die Votze verleihen und vermieten. Die Art, wie die Votze angeboten wird, obliegt ihm allein. Dies schließt die gewerbliche Hurerei ein. Der Master kann die Votze anderen Personen zur Verfügung stellen oder verleihen oder zusätzliche Personen zur Abrichtung der Votze heranziehen. Der Master darf seine Votze als Nutte, SM Sklavin, Stripperin oder Ähnliches vermieten oder sie anweisen, eine solche Tätigkeit aufzunehmen, um aktiv ihren Unterhalt zu erarbeiten. Die Einnahmen daraus stehen einzig und allein dem Master zu. Der Master organisiert und bestimmt den Aufenthaltsort der Votze. Die Votze hat keinerlei Recht auf irgendwelche Einrichtungen an Ihrem Aufenthaltsort. Der Herr kann Einfluss auf das gesellschaftliche Geschlecht der Votze nehmen und vorgeben, ob sie sich offensichtlich weiblich oder männlich zu kleiden hat.
§3.2 Pflichten der Votze
Der Master ist das überlegene, höherstehende Wesen, dem die Votze Ergebenheit, Hingabe, Demut, Respekt, Gehorsam und absolute Unterwerfung schuldet. Die Votze sieht den einzigen weiteren Sinn ihres Lebens, allein dem Wohl n den Wünschen seines Masters zu dienen, ihm bedingungslos zu gehorchen und jeden Befehl oder Auftrag des Masters zu dessen vollsten Zufriedenheit widerspruchslos und sofort zu erledigen. Die Votze sieht weiter Ihren Sinn darin, nur noch als Objekt zu existieren. Die Votze wird dem Herrn als Lustsklavin dienen und dazu ihren Körper ihrem Herrn jederzeit willig zu seiner Befriedigung zur Verfügung stellen. Die Votze wird als Nutzobjekt ständig weiter trainiert und abgerichtet, dies beinhaltet auch ausdrücklich die Benutzung durch andere Personen, wenn ihr Herr dies für angebracht hält. Die Votze unterwirft sich damit insbesondere einer weiterführenden Abrichtung zur willigen Sexsklavin des Herren und der durch ihn mit der Abrichtung der Sklavin beauftragten Personen Die Votze hat die Aufgabe Ihrem Master das Leben so angenehm wie möglich zu gestalten und seinen Vorstellungen als Fetisch- und Sexobjekt zu entsprechen Die Votze hat Ihrem Master jederzeit zur Verfügung zu stehen, einzig persönliche Verpflichtungen welche mindestens drei Tage vorher angekündigt waren sind erlaubt. Jeder Zeitraum, der zur persönlichen Verfügung vom Master genehmigt wird, muss anschließend durch persönlichen Einsatz wieder zurückgezahlt werden. Die Freistellung betrifft nicht die ausgesprochene Kleiderordnung. Die Votze ist verpflichtet, sich dem Master und seinen Gästen stets an Ihrem Stand angemessener Kleidung zu präsentieren. Gibt der Master keine Kleiderordnung vor, ist dies die Kleidung nach § 3.6.1 Die Votze hat sich freiwillig selbst oder von fremder Hand Strafen zu unterziehen, um Ihre Demut und Zuneigung täglich neu zu beweisen Die Votze räumt ihrem Master das Recht ein, jederzeit Bilder und Videoaufnahmen von Ihr zu machen. Die Votze besitzt keinerlei Rechte an Aufzeichnungen und deren Veröffentlichung Die Votze akzeptiert nicht alleiniger Besitz zu sein. Sie akzeptiert Ihre Position als unterste Votze und unterstützt andere Besitztümer des Masters. Wenn der Master es wünscht, wird die Votze aktiv weitere Votzen akquirieren und sie dem Master zugänglich machen. Die Votze hat immer zu zeigen, dass sie ihre Rolle nicht nur akzeptiert, sondern dies auch gerne und mit großem Fleiß tut. Dies hat die Votze auf Verlangen des Masters vor jedweder Person selbst zu bekunden
§3.3 Körper
Der Körper der Votze ist vollständig Eigentum des Masters. Haare jeglicher Art sind täglich zu entfernen (mit IPL). Der Master kann Ausnahmen vor das Haupthaar definieren. Die Votze hat ihren Körper fit zu halten, der Master kann fordern, dass diese nur in seinem Beisein, nur bestimmte, oder gar keine Nahrungsmittel zu sich nimmt. Auf Wunsch des Masters hat die Votze sich beringen zu lassen. Art, Anzahl, Position und Dicke der Ringe obliegt einzig dem Master. Die Votze willigt ein alle Operationen durchführen zu lassen, die ihre optimale Benutzbarkeit und Aussehen fördern, sollte der Master dies dies wünschen. Diese Operationen müssen nicht reversibel gehalten werden. Die Votze erklärt sich bereit auf unbestimmte Zeit Keuschheitsgürtel, Votzen Stopfen, Katheder, Brustpanzer und Ähnliches zu tragen. Medizinischen Hilfsmitteln und Behandlungen stimmt die Votze auch wenn eine medizinische Notwendigkeit nicht gegeben ist uneingeschränkt zu
§3.4 Sprache
Der Name der Votze ist „Votze“. Sie hat nicht das Recht, ihren ursprünglichen Namen zu behalten, sie kann zu jeder Zeit von ihrem Master einen neuen Namen erhalten, auf den sie zu hören hat.
Die Votze darf nur reden, wenn Sie angesprochen wurde. Hat sie einen triftigen Grund, kann sie durch verabredete Gesten um Bewilligung zum Sprechen bitten. Diese Bewilligung muss ihr keinesfalls erteilt werden.
Die Votze wird alle Form von Medien nur nutzen, wenn der Master es ausdrücklich genehmigt. Kommunikation mit anderen Personen findet nur statt, wenn die Fotze hierzu jeweils eine Erlaubnis eingeholt hat. Sie muss hierfür den Grund der Kommunikation angeben. Sie muss sicherstellen, dass der Master jederzeit die Kommunikation ohne Nachfrage beobachten oder nachlesen kann.
Die Votze wird immer respektvoll und ehrfürchtig über ihren Master reden. Sie wird ihn immer mit „SIR“ anreden.
Die Votze hat ihre Verfehlungen von sich aus unaufgefordert anzugeben und um Bestrafung zu bitten. Die Wortwahl hat so zu erfolgen, dass der Status der Votze jederzeit erkennbar ist.
Widerspruch ist nicht erlaubt. Das Wort „Nein“ gehört nicht zum Wortschatz der Votze.
Von der Votze wird in der 3. Person gesprochen und wird dabei immer „die Votze“ genannt, auch wenn die Votze über sich spricht. In der ersten Person spricht die Votze nicht und sie spricht keine Wörter wie „wollen, fordern, gehören etc.“ .
Der Master will die Votze schreien hören beim ficken Die Votze hat das Recht zu weinen, zu schreien und zu betteln, aber sie erkennt die Tatsache an, dass diese Gefühlsregungen keinen Einfluss auf ihre Behandlung haben müssen.
Der Master kann die Votze jederzeit knebeln oder sie auf andere Weise zum Schweigen *****en.
§3.5 Öffentlichkeit
Die Votze hat grundsätzlich ohne Ausnahme auch in der Öffentlichkeit ihre Regeln einzuhalten. Sofern es die Umgebung zulässt, hat die Votze ihre Kleidung und alle Strafmaßnahmen zu präsentieren.
Wenn die Umgebung dies nicht zulässt, kann der Master Abweichungen von der Grundregel anordnen. Die Votze hat in diesem Fall dafür Sorge zu tragen, dass sie ohne weitere direkte Anweisung kein öffentliches Ärgernis darstellt.
§3.6 Kleidung
Zum Vertragsbeginn wird der Votze ein Halseinsen umgelegt, dass sie als Sklavin auszeichnet und verschlossen wird. das Eisen ist 24/7 zu tragen.
Die Kleidung muss den sozialen Status der Votze ausreichend widerspiegeln. Die Votze hat sämtliche „Normale“ Wäsche zu entsorgen. Sie hat keine Kleidung zu besitzen, die der Master nicht genehmigt hat.
An Armen, Beinen und Hals müssen jederzeit Möglichkeiten zur bequemen Fixierung vorgesehen sein.
Da die Votze keusch gehalten wird trägt sie *immer* ein Keuschheitsgürtel (KG).
§ 3.6.1 Zusatz Kleidung
Zusätzlich zur Kleidung hat die Votze durchgehen Keuschheitsgürtel und Plugs nach Anweisung zu tragen und darf diese nicht entfernen oder entfernen lassen, wenn der Master dies nicht ausdrücklich erlaubt
§ 3.6.1.1 Standartkleidung
Hat der Master keine bestimmten Anweisungen gegeben, hat sie folgende Kleidungsstücke anzulegen:
• Brüste mit mindestens 2 L Seitenvolumen
• eine Catsuit aus Latex
• ein eng zu schnürendes Korsett
• eine schwarze Latexmaske die Teile des Gesichtes verdeckt
• Arm- und Beinmanschetten mit D-Ringen
• Halskorsett oder Halsband mit D-Ring
• hohe Stiefel
§3.6.1.2 Freie Kleidungswahl.
Sollten die Umstände eine Freie Kleidungswahl der Votze notwendig machen sind folgende Regeln einzuhalten:
• Die Kleidung sollte primär aus *Gummi*, Lack, Leder oder Latex sein, Wetlook ist erlaubt
• Strumpfhosen sind verboten. Die Votze darf Nylonstrümpfe tragen.
• Schuhe, habe eine Absatzhöhe von mindestens 10 cm zu haben
§3.7 Verhalten
Das Verhalten der Votze hat jederzeit demütig zu sein. Widersprechen, Unwillen, Ablehnung oder Aufbegehren zeigen, wird umgehend bestraft: Die Votze lernt die von Sklavinnen üblichen Haltungen, und nimmt diese auf Zuruf ein. Die Votze hat Ihren Körper auf Aufforderung jedem zu zeigen. Die Votze hat Ihrem Master angemessen zu Begrüßung. Der Master legt hierzu die entsprechende Prozedur fest. Die Votze hat ihre Verfehlungen von sich aus unaufgefordert anzugeben und um Bestrafung zu bitten. Es ist der Votze grundsätzlich unter Androhung härtster Strafe untersagt ohne Erlaubnis oder Befehl des Masters selbst an sich Hand anzulegen, sich selber aufzugeilen oder sexuell zu befriedigen Die Votze wird jede ihr gestellte Frage ehrlich und direkt beantworten. Sie ist bereit, ihrem Master jederzeit Auskunft über ihren körperlichen und seelischen Zustand zu geben. Ist die Votze mit ihrem Master in einem Raum, bittet sie ihn um Erlaubnis, wenn sie den Raum verlassen will. Sie hat hierbei den Grund zu nennen und wohin sie gehen möchte. Grundsätzlich hat die Votze den Master für das erfüllen Ihrer körperliche Bedürfnisse um Erlaubnis zu fragen dies gilt im Besonderen für
• die Erlaubnis etwas (und was) Essen oder trinken zu dürfen
• die Erlaubnis, auf Toilette gehen zu dürfen.
Die Votze hat immer und deutlich anwesende Personen zu bitten wenn an Ihr sexuelle Handlungen vorgenommen werden sollen. Sie hat ausdrücklich zu bitten, dass sie dabei befriedigt wird und zu warten, bis ihr die Erlaubnis dazu erteilt wurde. Kommt sie bei sexuellen Handlungen ohne diese Erlaubnis, ist dies wie Selbstbefriedigung zu bestrafen.
Der Votze ist es untersagt, ohne Erlaubnis des Masters zum Orgasmus zu kommen.
Der Votze ist es verboten, ihr Geschlecht berühren, außer wenn der Master sie dazu auffordert.
Das Lesen von Zeitungen, Zeitschriften und Sehen, Hören von Nachrichten lenkt sie nur von ihren Aufgaben ab und ist verboten. Stattdessen wird sie die ausgesuchte SM Literatur studieren und durch Auswendiglernen verinnerlichen.
§3.7 Bestrafung
Die Votze wird vom Master nach freiem Ermessen harter Bestrafung aller Art unterzogen, in jeder Art eingesperrt, gefesselt und fixiert, in Ketten gelegt usw. werden. Die Dauer und Intensität einer solchen Maßnahme wird einzig vom Master bestimmt. Die Maßnahme bedarf keinen besonderen Grund. Der Master kann aber eine Strafkatalog festlegen. Die Votze hat keinen Einfluss auf vorzunehmende Folterungen und hat sich diesen ohne Widerspruch und schuldhaftes Zögern zu stellen. Die Votze gestattet ihrem Master sie ohne Einschränkungen
• Zu fesseln
• Zu kneifen
• Zu klemmen
• Zu schlagen
• Zu peitschen
• Straf Einläufe zu setzen
• Sinne zu entziehen
• Zwangs- und Dauer Entsamungen
Kündigt der Master weitergehende oder schmerzhafte Folterungen an, darf die Votze darum bitten, dass sie durch andere – im Regelfall härtere Strafen – ersetzt werden. Der Master kann verlangen, dass die Bestrafungen durch die Votze selbst durchgeführt werden. Er kann ebenfalls im Strafkatalog festlegen, dass die Votze unaufgefordert und sofort Strafen ausführt. Die Votze muss sich verbal und in jeder anderen Art und Weise – auch öffentlich – erniedrigen lassen Der Master hat alle Erfahrung und Wissen darauf zu verwenden, dass keinerlei bleibende Schäden entstehen. Die Votze hat sich über erfolgte Folter- und Erziehungsmaßnamen zu bedanken
§3.8 Hausarbeit
Die Hausarbeit obliegt der Votze Die Hausarbeit wird vollständig in Standardkleidung nach § 3.6.1.1 ausgeführt. Die Votze hat dabei auf Geheiß des Masters weitere Strafgeschirr zu tragen.
§3.9 Sex
Die Votze gibt zu allen möglichen und jetzt noch gar nicht absehbaren sexuellen Handlungen ihr Einverständnis - unabhängig davon wie abartig, unmenschlich, verachtend, erniedrigend, demütigend, niederträchtig oder schmerzhaft sie auf unbeteiligte Dritte wirken könnten und steht ihrem Master mit all Ihren Löchern jederzeit zur Verfügung. Die Votze hat auf Befehl mit jeder Person oder jedem Gegenstand Sex zu machen. Bei Fremdverkehr hat der Master für Empfängnis- und Ansteckungsschutz zu sorgen.
§3.10 Tabus
Es besteht von Seiten der Votze kein Recht auf Festlegung bestimmter Tabus und Grenzen. Die Votze hat zum Vertragsbeginn eine Liste von Tabus anzufertigen, die der Master wohlwollend zur Kenntnis nehmen darf. Tabus und Grenzen legt ausschließlich der Master fest.
§3.11 Aufenthalt
Die Votze hat sich zu jeder Zeit an dem Ihr zugewiesenen Ort aufzuhalten. Der offizielle ständige Aufenthaltsort ist, vom Master festzulegen. An diesem hat die Votze einen Rückzugsort, den sie auf Anweisung des Masters aufzusuchen hat und wo sie den Auflagen entsprechend frei für sich sein darf. Der Master hat das Recht, jede Methode anzuwenden, um den Aufenthaltsort der Votze jederzeit ermitteln zu können.
§4 Ziele
Die Votze begibt sich in die Hand des Masters, um unter anderem die folgenden Ziele zu erreichen.
§4.1 Benehmen
Der Votze soll das folgende Benehmen beigebracht werden, bzw. soll die Ausbildung zur Sklavin und Hure folgende Punkte beinhalten:
a.) ständige Demütigung und Erniedrigung
b.) totale Unterwerfung
c.) absolute Gehorsamkeit
d.) Leidensfähigkeit
e.) Keuschheit, die Sklavin hat absolutes wix- und fickverbot
f.) schnelle Ausführung von Befehlen, Anordnungen und Weisungen
g.) Dienstbarkeit
h.) Erfolg in der Ausführung der Befehle der Herrin, Herr
§4.2 Ausbildung
§4.2.1 Ausbildung zur Bondagevotze.
Die Votze wird ohne Ausnahme ständig auf eine Art gefesselt sein. In der Öffentlichkeit wird die Votze unter ihrer Kleidung gefesselt sein. - Die Votze wird oft durch Maskierung in Dunkelheit gehalten. - Die Votze wird geknebelt oder hält ihre Maulvagina weit offen. Ausnahmen wie Nahrungsaufnahme, Funktion als Pissoir oder Prostituierte werden vom Master bestimmt.
§4.2.2 Ausbildung zur persönlichen Votze
Die Votze hat die Aufgabe, ihren Master zu verwöhnen und in jeder Art und Weise zu befriedigen. Dazu gehören regelmäßige Leck Dienste am gesamten Körper (morgendliches Sauberlecken), Massagen, dauerhaftes Schwanzlutschen, Arsch lecken, Votze lecken beim Facesitting . Sie steht jederzeit zu zwangsweisem anal-, vaginal und oral Verkehr zur Verfügung. Ihr ist es nicht erlaubt, Dinge, die in ihre Löcher eingeführt wurden , zu entfernen. Dies gilt z.B. für den Schwanz Dildos , NS oder Sperma.
§4.2.3 Ausbildung zur Anal Votze
Die Ausbildung zu einer Anal Votze dient nur einem Zweck. Die Votze hat Ihre Arschvotze so zu trainieren, dass sie selbst größte Dildo’s oder andere Objekte problemlos aufnehmen kann. Um dies zu erreichen, muss sie sehr hart und schmerzhaft trainieren. Ziel ist ein riesiger Super XXXL Dildo Caligula Länge 90 cm Durchmesser 21 cm.
§4.2.4 Ausbildung zur High Heels Trägerin.
Die Votze wird ständig High Heels mit mindestens 15cm tragen. Darin wird sie *******en, ständig zu gehen und zu stehen. Die Absatzhöhe wird konsequent gesteigert werden. Ziel ist das sichere Stehen und Gehen in Ballett-High Heels.
§4.2.5 Ausbildung zum totalen verschlaucht extrem Gummi Objekt
Dies beinhaltet ständige Katheterisierung, Zwangsernährung über Magensonde, Zwangsöffnung der Arschvotze durch ständiges tragen eines Tunnels Plugs, tragen vorn mehreren Lagen Latex welches das Objekt komplett einschließt, presst und formt, vollständiger Verschlauchung aller Öffnungen zur totalen Kontrolle, der Atem wird immer mit dem Duft von NS angereichert umso eine völlige Abhängigkeit zu erreichen, dadurch wird Sie zu einem Umluft unabhängigem Gummiwesen erzogen.
§4.3 Umformung
Die Votze erklärt sich damit einverstanden, dass sie vom Master nach seine Wünschen - auch operativ und permanent verändert werden kann.
§5 finanzielle Verhältnisse
§5.1 Allgemein
Die Votze besitzt nichts - also auch kein Geld - Sofern die Votze Finanzen aus staatlichen Leistungen (z.B. ALG I, ALG II, Renten, Sozialhilfe o. ä.) bezieht sind diese auf einem Sonderkonto zu verbuchen und für Ihren Lebensunterhalt zu verwenden.
Einnahmen, die hingegen aus von dem Master angewiesenen Tätigkeiten erwirtschaften werden, werden auf einem speziellen Konto des Masters gutgeschrieben und dienen dem Unterhalt und Gestaltung der Votze nach Wünschen des Masters
§ 5.2 . Art der Einnahmen aus Votzentätigkeit
Der Master kann von der Votze verlangen, dass diese zum finanziellen Haushalt beiträgt. Dabei hat die Votze ausdrücklich folgende Arten von Arbeiten anzunehmen: - Sexdienste in einem E*****service anbieten
- Sexdienste auf Partys und anderen Events zu Verfügung stellen
- Dienste auch für Foto-/Filmaufnahmen zur Verfügung zu stellen, das gilt auch für professionelle Pornoproduktionen
- Bei sonstigen Gelegenheiten für Sexdienste bereit zu stehen.
Die Entscheidung über den Einsatz der Einnahmen obliegt alleine dem Master sollte aber der Votze zugute kommen
§5.4 Einnahmen aus dem Verkauf der Votze
stehen dem Master zu
§5.5 Andere Einküfte der Votze
stehen dem Master nur zu, wenn dies explizit erwähnt wird. Sie gehen an die Votze nach Entlassung aus diesem Vertrag
§6 Erklärung zur Gültigkeit
Beide Seiten erklären, dass ihnen bewusst ist, dass dieser Vertrag gegen Sitten und Gebräuche verstößt. Er stellt aber eine klare Willenserklärung beider Vertragspartner dar, nach diesem Vertrag „in beiderseitigem Einverständnis“ zu handeln. Dies gilt besonders im Hinblick auf Vertragsgegenstände, die eine Straftat wie z.B. Körperverletzung und Freiheitsberaubung beinhalten. Die Votze erklärt mit Unterschrift des Vertrages, dass sie aus freien Stücken und bei vollem Bewusstsein diesem Vertrag und allen Regelungen zustimmt. Die Votze bezeugt mit Ihrer Unterschrift ihren ausdrücklichen Willen und Wunsch, alle vorgenannten Rechte auf den Herrn zu übertragen. Sie überträgt ihm damit bewusst die Kontrolle über sich und ist sich der möglichen und auch extremen Auswirkungen auf ihr Privatleben bewusst. Dass dies zu gegebener Zeit ein öffentliches und uneingeschränkten Outing kommen kann, wurde deutlich.
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Vorlage des Vertrages für rubelle - als Grundlage für das Erarbeiten des Vertrages der Ihr zukünftiges Leben beschreibt
Sklavinnenvertrag
§1 Allgemeines
Dieser Vertrag regelt Rechte und Pflichten des Masters XXX [Master] zu seiner TV-Sklavin [Votze (Schreibform ist Wunsch des Masters)]. Der Vertrag dient zur eindeutigen, widerspruchsfreien Regelung einer Beziehung zwischen dem Master und der Votze. Diese Beziehung bedeutet für die Votze eine wirklich, reale Vollversklavung bei Zwangshaltung und sexueller Dienerschaft unter Bedingungen, die der historischen Definition der Versklavung entspricht. Die Votze erklärt hiermit, dass sie als devote Sklavin von Natur aus veranlagt ist und ihre Unterwerfung gegenüber dem Herrn ihren Lebenssinn erfüllt. Gleichermaßen verpflichtet sich der Master, die teilweise extremen Bedürfnisse der Votze anzuerkennen und zu realisieren.
§1.1 Laufzeit - Kündigung
Der Vertrag wird ab Datum, Unterschrift geschlossen und gilt, sobald ein Exemplar existiert, auf dem beide Beteiligten unterschrieben haben, 6 Monate. Der Master kann den Vertrag jederzeit ohne Fristen auflösen. Widerspricht die Votze bis zu dem Enddatum des Vertrages nicht, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann nur in seiner Ganzheit und nicht nur in Teilen aufgehoben werden. Während der Vertragslaufzeit kann die Votze den Vertrag nicht kündigen. Der Vertrag ist nicht an den Master gebunden, der Master kann den Vertrag jederzeit an Dritte überschrieben.
§1.2 Anwendungsgebiet
Der Vertrag gilt 24/7 365 Tage im Jahr. Der Vertrag gilt uneingeschränkt und überall. Er ist nicht auf Onlineerziehung zu begrenzen. Dieser Vertrag findet auch im Beisein nicht eingeweihter Dritter Anwendung, d.h. die demütige Haltung, und das Bedienen des Masters sind beizubehalten, soweit es die Umgebung zulässt. Ob die Befolgung dieses Absatzes ausreichend erfolgt ist, legt einzig und allein der Master oder seine Stellvertreter fest. Der Vertrag kann vorübergehend ausgesetzt werden. Wünscht die Votze ein Aussetzen, hat sie dies rechtzeitig vor dem Termin mit genauen Angaben zum Zeitraum und Grund des Aussetzens zu beantragen. Der Master muss, ggf. unter Hinzufügen von weiteren Bedingungen, den Wunsch ausdrücklich genehmigen. Ungenehmigte Anträge gelten als abgelehnt. Nach Ablauf des Zeitraumes tritt der Vertrag ohne weiteres wieder in Kraft.
§2 Übergang in das Sklavinnenverhältnis
Die Votze geht in das Eigentum des Masters über, der alle Lebensbereiche der Votze zukünftig bestimmt. Der Master erlangt den vollkommenen Besitz über den Körper und den Willen der Votze. Die Votze gibt dem Master ausdrücklich und unwiderruflich die Einwilligung zur uneingeschränkten Freiheitsberaubung, körperlichen Züchtigung, Kontrolle über alle Lebensbereiche der Votze, absoluter Befehlsgewalt und Bestimmung der weiteren Lebensumstände der Votze. Als Sklavin hat die Votze keinerlei Recht auf Besitzt. Die Votze gehört dem Master, sie verzichtet auf Ihre Menschenrechte und nimmt hiermit den Status eines Objektes, das Nutzviehrechte hat, ein. Lebensmittelpunkt der Votze wird der Aufenthaltsort Ihres Masters sein. Sie hat binnen 3 Monaten nach Ende der Probezeit alles aufzugeben und sich bei ihm einzustellen. Die Votze kann nicht Ihre Rechte durch Dritte (z.B. Staatsbürgerrechte) an den Master übergeben.
§3 Haltung
§3.1 Rechte und Pflichten des Masters
Der Master hat dafür zu sorgen, dass die Votze keine bleibenden Schäden erleidet und keinem gesundheitlichen Risiko ausgesetzt wird. Die unter §3.3 aufgeführten Veränderungen des Körpers sind in diesem Sinne keine Schäden. Der Master hat das Recht, seine Rechte jederzeit auf jede andere Person zu übertragen. Er kann die Votze verleihen und vermieten. Die Art, wie die Votze angeboten wird, obliegt ihm allein. Dies schließt die gewerbliche Hurerei ein. Der Master kann die Votze anderen Personen zur Verfügung stellen oder verleihen oder zusätzliche Personen zur Abrichtung der Votze heranziehen. Der Master darf seine Votze als Nutte, SM Sklavin, Stripperin oder Ähnliches vermieten oder sie anweisen, eine solche Tätigkeit aufzunehmen, um aktiv ihren Unterhalt zu erarbeiten. Die Einnahmen daraus stehen einzig und allein dem Master zu. Der Master organisiert und bestimmt den Aufenthaltsort der Votze. Die Votze hat keinerlei Recht auf irgendwelche Einrichtungen an Ihrem Aufenthaltsort. Der Herr kann Einfluss auf das gesellschaftliche Geschlecht der Votze nehmen und vorgeben, ob sie sich offensichtlich weiblich oder männlich zu kleiden hat.
§3.2 Pflichten der Votze
Der Master ist das überlegene, höherstehende Wesen, dem die Votze Ergebenheit, Hingabe, Demut, Respekt, Gehorsam und absolute Unterwerfung schuldet. Die Votze sieht den einzigen weiteren Sinn ihres Lebens, allein dem Wohl n den Wünschen seines Masters zu dienen, ihm bedingungslos zu gehorchen und jeden Befehl oder Auftrag des Masters zu dessen vollsten Zufriedenheit widerspruchslos und sofort zu erledigen. Die Votze sieht weiter Ihren Sinn darin, nur noch als Objekt zu existieren. Die Votze wird dem Herrn als Lustsklavin dienen und dazu ihren Körper ihrem Herrn jederzeit willig zu seiner Befriedigung zur Verfügung stellen. Die Votze wird als Nutzobjekt ständig weiter trainiert und abgerichtet, dies beinhaltet auch ausdrücklich die Benutzung durch andere Personen, wenn ihr Herr dies für angebracht hält. Die Votze unterwirft sich damit insbesondere einer weiterführenden Abrichtung zur willigen Sexsklavin des Herren und der durch ihn mit der Abrichtung der Sklavin beauftragten Personen Die Votze hat die Aufgabe Ihrem Master das Leben so angenehm wie möglich zu gestalten und seinen Vorstellungen als Fetisch- und Sexobjekt zu entsprechen Die Votze hat Ihrem Master jederzeit zur Verfügung zu stehen, einzig persönliche Verpflichtungen welche mindestens drei Tage vorher angekündigt waren sind erlaubt. Jeder Zeitraum, der zur persönlichen Verfügung vom Master genehmigt wird, muss anschließend durch persönlichen Einsatz wieder zurückgezahlt werden. Die Freistellung betrifft nicht die ausgesprochene Kleiderordnung. Die Votze ist verpflichtet, sich dem Master und seinen Gästen stets an Ihrem Stand angemessener Kleidung zu präsentieren. Gibt der Master keine Kleiderordnung vor, ist dies die Kleidung nach § 3.6.1 Die Votze hat sich freiwillig selbst oder von fremder Hand Strafen zu unterziehen, um Ihre Demut und Zuneigung täglich neu zu beweisen Die Votze räumt ihrem Master das Recht ein, jederzeit Bilder und Videoaufnahmen von Ihr zu machen. Die Votze besitzt keinerlei Rechte an Aufzeichnungen und deren Veröffentlichung Die Votze akzeptiert nicht alleiniger Besitz zu sein. Sie akzeptiert Ihre Position als unterste Votze und unterstützt andere Besitztümer des Masters. Wenn der Master es wünscht, wird die Votze aktiv weitere Votzen akquirieren und sie dem Master zugänglich machen. Die Votze hat immer zu zeigen, dass sie ihre Rolle nicht nur akzeptiert, sondern dies auch gerne und mit großem Fleiß tut. Dies hat die Votze auf Verlangen des Masters vor jedweder Person selbst zu bekunden
§3.3 Körper
Der Körper der Votze ist vollständig Eigentum des Masters. Haare jeglicher Art sind täglich zu entfernen (mit IPL). Der Master kann Ausnahmen vor das Haupthaar definieren. Die Votze hat ihren Körper fit zu halten, der Master kann fordern, dass diese nur in seinem Beisein, nur bestimmte, oder gar keine Nahrungsmittel zu sich nimmt. Auf Wunsch des Masters hat die Votze sich beringen zu lassen. Art, Anzahl, Position und Dicke der Ringe obliegt einzig dem Master. Die Votze willigt ein alle Operationen durchführen zu lassen, die ihre optimale Benutzbarkeit und Aussehen fördern, sollte der Master dies dies wünschen. Diese Operationen müssen nicht reversibel gehalten werden. Die Votze erklärt sich bereit auf unbestimmte Zeit Keuschheitsgürtel, Votzen Stopfen, Katheder, Brustpanzer und Ähnliches zu tragen. Medizinischen Hilfsmitteln und Behandlungen stimmt die Votze auch wenn eine medizinische Notwendigkeit nicht gegeben ist uneingeschränkt zu
§3.4 Sprache
Der Name der Votze ist „Votze“. Sie hat nicht das Recht, ihren ursprünglichen Namen zu behalten, sie kann zu jeder Zeit von ihrem Master einen neuen Namen erhalten, auf den sie zu hören hat.
Die Votze darf nur reden, wenn Sie angesprochen wurde. Hat sie einen triftigen Grund, kann sie durch verabredete Gesten um Bewilligung zum Sprechen bitten. Diese Bewilligung muss ihr keinesfalls erteilt werden.
Die Votze wird alle Form von Medien nur nutzen, wenn der Master es ausdrücklich genehmigt. Kommunikation mit anderen Personen findet nur statt, wenn die Fotze hierzu jeweils eine Erlaubnis eingeholt hat. Sie muss hierfür den Grund der Kommunikation angeben. Sie muss sicherstellen, dass der Master jederzeit die Kommunikation ohne Nachfrage beobachten oder nachlesen kann.
Die Votze wird immer respektvoll und ehrfürchtig über ihren Master reden. Sie wird ihn immer mit „SIR“ anreden.
Die Votze hat ihre Verfehlungen von sich aus unaufgefordert anzugeben und um Bestrafung zu bitten. Die Wortwahl hat so zu erfolgen, dass der Status der Votze jederzeit erkennbar ist.
Widerspruch ist nicht erlaubt. Das Wort „Nein“ gehört nicht zum Wortschatz der Votze.
Von der Votze wird in der 3. Person gesprochen und wird dabei immer „die Votze“ genannt, auch wenn die Votze über sich spricht. In der ersten Person spricht die Votze nicht und sie spricht keine Wörter wie „wollen, fordern, gehören etc.“ .
Der Master will die Votze schreien hören beim ficken Die Votze hat das Recht zu weinen, zu schreien und zu betteln, aber sie erkennt die Tatsache an, dass diese Gefühlsregungen keinen Einfluss auf ihre Behandlung haben müssen.
Der Master kann die Votze jederzeit knebeln oder sie auf andere Weise zum Schweigen *****en.
§3.5 Öffentlichkeit
Die Votze hat grundsätzlich ohne Ausnahme auch in der Öffentlichkeit ihre Regeln einzuhalten. Sofern es die Umgebung zulässt, hat die Votze ihre Kleidung und alle Strafmaßnahmen zu präsentieren.
Wenn die Umgebung dies nicht zulässt, kann der Master Abweichungen von der Grundregel anordnen. Die Votze hat in diesem Fall dafür Sorge zu tragen, dass sie ohne weitere direkte Anweisung kein öffentliches Ärgernis darstellt.
§3.6 Kleidung
Zum Vertragsbeginn wird der Votze ein Halseinsen umgelegt, dass sie als Sklavin auszeichnet und verschlossen wird. das Eisen ist 24/7 zu tragen.
Die Kleidung muss den sozialen Status der Votze ausreichend widerspiegeln. Die Votze hat sämtliche „Normale“ Wäsche zu entsorgen. Sie hat keine Kleidung zu besitzen, die der Master nicht genehmigt hat.
An Armen, Beinen und Hals müssen jederzeit Möglichkeiten zur bequemen Fixierung vorgesehen sein.
Da die Votze keusch gehalten wird trägt sie *immer* ein Keuschheitsgürtel (KG).
§ 3.6.1 Zusatz Kleidung
Zusätzlich zur Kleidung hat die Votze durchgehen Keuschheitsgürtel und Plugs nach Anweisung zu tragen und darf diese nicht entfernen oder entfernen lassen, wenn der Master dies nicht ausdrücklich erlaubt
§ 3.6.1.1 Standartkleidung
Hat der Master keine bestimmten Anweisungen gegeben, hat sie folgende Kleidungsstücke anzulegen:
• Brüste mit mindestens 2 L Seitenvolumen
• eine Catsuit aus Latex
• ein eng zu schnürendes Korsett
• eine schwarze Latexmaske die Teile des Gesichtes verdeckt
• Arm- und Beinmanschetten mit D-Ringen
• Halskorsett oder Halsband mit D-Ring
• hohe Stiefel
§3.6.1.2 Freie Kleidungswahl.
Sollten die Umstände eine Freie Kleidungswahl der Votze notwendig machen sind folgende Regeln einzuhalten:
• Die Kleidung sollte primär aus *Gummi*, Lack, Leder oder Latex sein, Wetlook ist erlaubt
• Strumpfhosen sind verboten. Die Votze darf Nylonstrümpfe tragen.
• Schuhe, habe eine Absatzhöhe von mindestens 10 cm zu haben
§3.7 Verhalten
Das Verhalten der Votze hat jederzeit demütig zu sein. Widersprechen, Unwillen, Ablehnung oder Aufbegehren zeigen, wird umgehend bestraft: Die Votze lernt die von Sklavinnen üblichen Haltungen, und nimmt diese auf Zuruf ein. Die Votze hat Ihren Körper auf Aufforderung jedem zu zeigen. Die Votze hat Ihrem Master angemessen zu Begrüßung. Der Master legt hierzu die entsprechende Prozedur fest. Die Votze hat ihre Verfehlungen von sich aus unaufgefordert anzugeben und um Bestrafung zu bitten. Es ist der Votze grundsätzlich unter Androhung härtster Strafe untersagt ohne Erlaubnis oder Befehl des Masters selbst an sich Hand anzulegen, sich selber aufzugeilen oder sexuell zu befriedigen Die Votze wird jede ihr gestellte Frage ehrlich und direkt beantworten. Sie ist bereit, ihrem Master jederzeit Auskunft über ihren körperlichen und seelischen Zustand zu geben. Ist die Votze mit ihrem Master in einem Raum, bittet sie ihn um Erlaubnis, wenn sie den Raum verlassen will. Sie hat hierbei den Grund zu nennen und wohin sie gehen möchte. Grundsätzlich hat die Votze den Master für das erfüllen Ihrer körperliche Bedürfnisse um Erlaubnis zu fragen dies gilt im Besonderen für
• die Erlaubnis etwas (und was) Essen oder trinken zu dürfen
• die Erlaubnis, auf Toilette gehen zu dürfen.
Die Votze hat immer und deutlich anwesende Personen zu bitten wenn an Ihr sexuelle Handlungen vorgenommen werden sollen. Sie hat ausdrücklich zu bitten, dass sie dabei befriedigt wird und zu warten, bis ihr die Erlaubnis dazu erteilt wurde. Kommt sie bei sexuellen Handlungen ohne diese Erlaubnis, ist dies wie Selbstbefriedigung zu bestrafen.
Der Votze ist es untersagt, ohne Erlaubnis des Masters zum Orgasmus zu kommen.
Der Votze ist es verboten, ihr Geschlecht berühren, außer wenn der Master sie dazu auffordert.
Das Lesen von Zeitungen, Zeitschriften und Sehen, Hören von Nachrichten lenkt sie nur von ihren Aufgaben ab und ist verboten. Stattdessen wird sie die ausgesuchte SM Literatur studieren und durch Auswendiglernen verinnerlichen.
§3.7 Bestrafung
Die Votze wird vom Master nach freiem Ermessen harter Bestrafung aller Art unterzogen, in jeder Art eingesperrt, gefesselt und fixiert, in Ketten gelegt usw. werden. Die Dauer und Intensität einer solchen Maßnahme wird einzig vom Master bestimmt. Die Maßnahme bedarf keinen besonderen Grund. Der Master kann aber eine Strafkatalog festlegen. Die Votze hat keinen Einfluss auf vorzunehmende Folterungen und hat sich diesen ohne Widerspruch und schuldhaftes Zögern zu stellen. Die Votze gestattet ihrem Master sie ohne Einschränkungen
• Zu fesseln
• Zu kneifen
• Zu klemmen
• Zu schlagen
• Zu peitschen
• Straf Einläufe zu setzen
• Sinne zu entziehen
• Zwangs- und Dauer Entsamungen
Kündigt der Master weitergehende oder schmerzhafte Folterungen an, darf die Votze darum bitten, dass sie durch andere – im Regelfall härtere Strafen – ersetzt werden. Der Master kann verlangen, dass die Bestrafungen durch die Votze selbst durchgeführt werden. Er kann ebenfalls im Strafkatalog festlegen, dass die Votze unaufgefordert und sofort Strafen ausführt. Die Votze muss sich verbal und in jeder anderen Art und Weise – auch öffentlich – erniedrigen lassen Der Master hat alle Erfahrung und Wissen darauf zu verwenden, dass keinerlei bleibende Schäden entstehen. Die Votze hat sich über erfolgte Folter- und Erziehungsmaßnamen zu bedanken
§3.8 Hausarbeit
Die Hausarbeit obliegt der Votze Die Hausarbeit wird vollständig in Standardkleidung nach § 3.6.1.1 ausgeführt. Die Votze hat dabei auf Geheiß des Masters weitere Strafgeschirr zu tragen.
§3.9 Sex
Die Votze gibt zu allen möglichen und jetzt noch gar nicht absehbaren sexuellen Handlungen ihr Einverständnis - unabhängig davon wie abartig, unmenschlich, verachtend, erniedrigend, demütigend, niederträchtig oder schmerzhaft sie auf unbeteiligte Dritte wirken könnten und steht ihrem Master mit all Ihren Löchern jederzeit zur Verfügung. Die Votze hat auf Befehl mit jeder Person oder jedem Gegenstand Sex zu machen. Bei Fremdverkehr hat der Master für Empfängnis- und Ansteckungsschutz zu sorgen.
§3.10 Tabus
Es besteht von Seiten der Votze kein Recht auf Festlegung bestimmter Tabus und Grenzen. Die Votze hat zum Vertragsbeginn eine Liste von Tabus anzufertigen, die der Master wohlwollend zur Kenntnis nehmen darf. Tabus und Grenzen legt ausschließlich der Master fest.
§3.11 Aufenthalt
Die Votze hat sich zu jeder Zeit an dem Ihr zugewiesenen Ort aufzuhalten. Der offizielle ständige Aufenthaltsort ist, vom Master festzulegen. An diesem hat die Votze einen Rückzugsort, den sie auf Anweisung des Masters aufzusuchen hat und wo sie den Auflagen entsprechend frei für sich sein darf. Der Master hat das Recht, jede Methode anzuwenden, um den Aufenthaltsort der Votze jederzeit ermitteln zu können.
§4 Ziele
Die Votze begibt sich in die Hand des Masters, um unter anderem die folgenden Ziele zu erreichen.
§4.1 Benehmen
Der Votze soll das folgende Benehmen beigebracht werden, bzw. soll die Ausbildung zur Sklavin und Hure folgende Punkte beinhalten:
a.) ständige Demütigung und Erniedrigung
b.) totale Unterwerfung
c.) absolute Gehorsamkeit
d.) Leidensfähigkeit
e.) Keuschheit, die Sklavin hat absolutes wix- und fickverbot
f.) schnelle Ausführung von Befehlen, Anordnungen und Weisungen
g.) Dienstbarkeit
h.) Erfolg in der Ausführung der Befehle der Herrin, Herr
§4.2 Ausbildung
§4.2.1 Ausbildung zur Bondagevotze.
Die Votze wird ohne Ausnahme ständig auf eine Art gefesselt sein. In der Öffentlichkeit wird die Votze unter ihrer Kleidung gefesselt sein. - Die Votze wird oft durch Maskierung in Dunkelheit gehalten. - Die Votze wird geknebelt oder hält ihre Maulvagina weit offen. Ausnahmen wie Nahrungsaufnahme, Funktion als Pissoir oder Prostituierte werden vom Master bestimmt.
§4.2.2 Ausbildung zur persönlichen Votze
Die Votze hat die Aufgabe, ihren Master zu verwöhnen und in jeder Art und Weise zu befriedigen. Dazu gehören regelmäßige Leck Dienste am gesamten Körper (morgendliches Sauberlecken), Massagen, dauerhaftes Schwanzlutschen, Arsch lecken, Votze lecken beim Facesitting . Sie steht jederzeit zu zwangsweisem anal-, vaginal und oral Verkehr zur Verfügung. Ihr ist es nicht erlaubt, Dinge, die in ihre Löcher eingeführt wurden , zu entfernen. Dies gilt z.B. für den Schwanz Dildos , NS oder Sperma.
§4.2.3 Ausbildung zur Anal Votze
Die Ausbildung zu einer Anal Votze dient nur einem Zweck. Die Votze hat Ihre Arschvotze so zu trainieren, dass sie selbst größte Dildo’s oder andere Objekte problemlos aufnehmen kann. Um dies zu erreichen, muss sie sehr hart und schmerzhaft trainieren. Ziel ist ein riesiger Super XXXL Dildo Caligula Länge 90 cm Durchmesser 21 cm.
§4.2.4 Ausbildung zur High Heels Trägerin.
Die Votze wird ständig High Heels mit mindestens 15cm tragen. Darin wird sie *******en, ständig zu gehen und zu stehen. Die Absatzhöhe wird konsequent gesteigert werden. Ziel ist das sichere Stehen und Gehen in Ballett-High Heels.
§4.2.5 Ausbildung zum totalen verschlaucht extrem Gummi Objekt
Dies beinhaltet ständige Katheterisierung, Zwangsernährung über Magensonde, Zwangsöffnung der Arschvotze durch ständiges tragen eines Tunnels Plugs, tragen vorn mehreren Lagen Latex welches das Objekt komplett einschließt, presst und formt, vollständiger Verschlauchung aller Öffnungen zur totalen Kontrolle, der Atem wird immer mit dem Duft von NS angereichert umso eine völlige Abhängigkeit zu erreichen, dadurch wird Sie zu einem Umluft unabhängigem Gummiwesen erzogen.
§4.3 Umformung
Die Votze erklärt sich damit einverstanden, dass sie vom Master nach seine Wünschen - auch operativ und permanent verändert werden kann.
§5 finanzielle Verhältnisse
§5.1 Allgemein
Die Votze besitzt nichts - also auch kein Geld - Sofern die Votze Finanzen aus staatlichen Leistungen (z.B. ALG I, ALG II, Renten, Sozialhilfe o. ä.) bezieht sind diese auf einem Sonderkonto zu verbuchen und für Ihren Lebensunterhalt zu verwenden.
Einnahmen, die hingegen aus von dem Master angewiesenen Tätigkeiten erwirtschaften werden, werden auf einem speziellen Konto des Masters gutgeschrieben und dienen dem Unterhalt und Gestaltung der Votze nach Wünschen des Masters
§ 5.2 . Art der Einnahmen aus Votzentätigkeit
Der Master kann von der Votze verlangen, dass diese zum finanziellen Haushalt beiträgt. Dabei hat die Votze ausdrücklich folgende Arten von Arbeiten anzunehmen: - Sexdienste in einem E*****service anbieten
- Sexdienste auf Partys und anderen Events zu Verfügung stellen
- Dienste auch für Foto-/Filmaufnahmen zur Verfügung zu stellen, das gilt auch für professionelle Pornoproduktionen
- Bei sonstigen Gelegenheiten für Sexdienste bereit zu stehen.
Die Entscheidung über den Einsatz der Einnahmen obliegt alleine dem Master sollte aber der Votze zugute kommen
§5.4 Einnahmen aus dem Verkauf der Votze
stehen dem Master zu
§5.5 Andere Einküfte der Votze
stehen dem Master nur zu, wenn dies explizit erwähnt wird. Sie gehen an die Votze nach Entlassung aus diesem Vertrag
§6 Erklärung zur Gültigkeit
Beide Seiten erklären, dass ihnen bewusst ist, dass dieser Vertrag gegen Sitten und Gebräuche verstößt. Er stellt aber eine klare Willenserklärung beider Vertragspartner dar, nach diesem Vertrag „in beiderseitigem Einverständnis“ zu handeln. Dies gilt besonders im Hinblick auf Vertragsgegenstände, die eine Straftat wie z.B. Körperverletzung und Freiheitsberaubung beinhalten. Die Votze erklärt mit Unterschrift des Vertrages, dass sie aus freien Stücken und bei vollem Bewusstsein diesem Vertrag und allen Regelungen zustimmt. Die Votze bezeugt mit Ihrer Unterschrift ihren ausdrücklichen Willen und Wunsch, alle vorgenannten Rechte auf den Herrn zu übertragen. Sie überträgt ihm damit bewusst die Kontrolle über sich und ist sich der möglichen und auch extremen Auswirkungen auf ihr Privatleben bewusst. Dass dies zu gegebener Zeit ein öffentliches und uneingeschränkten Outing kommen kann, wurde deutlich.
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vor 2 Jahren