Regeln

1. Rechte und Pflichten des Herrn

§1 Der Gebieter wird der auszubildenden einer Erziehung zur Sklavin und Hündin angedeihen lassen.
§2 Der Gebieter erhält das Recht über den Körper der Ficksau zu verfügen. Er kann ihre Geschlechtsteile in der Öffentlich bloßstellen.
§3 Der Herr bestimmt den Körperschmuck der Sklavin.
§4 Der Meister kann die Nutte jederzeit u. an jedem Ort dritten Personen (gleich welchen Geschlechts und Anzahl) für sexuelle Handlungen zur Verfügung stellen.
§5 Der Herr erhält sämtliche Rechte am vorhandenen Bild-/Videomaterial, das die Sklavin zeigt. Es ist im unverzüglich auszuhändigen. Zukünftig aufgenommenes Bild-, Video- und Tonmaterial geht unverzüglich in den Besitz des Meisters über. Er allein hat das Recht, ohne Rücksprache mit der Sklavin dieses Material zu Veröffentlichen oder weiterzugeben.
§6 Der Gebieter hat das Recht, jederzeit und an jedem Ort, die Deckstute zu bestrafen. Dazu dürfen jederzeit dritte Personen anwesend sein oder er darf die Bestrafung durch Anwesende ausführen lassen.
§7 Der Herr hat das Recht, die Sau jederzeit und an jedem Ort, auch unter der Anwesenheit dritter Personen verbal zu demütigen. Er darf Sie mit jeden Namen seiner Wahl betiteln.
§8 Der Herr hat das Recht, an der Sklavin sexuelle Handlungen gleich welcher Art vorzunehmen oder vorzunehmen lassen.
§9 Der Herr hat das Recht, jederzeit Paragraphen die seine Rechte erweitern, an diesen Vertrag anzuhängen. Auch Paragraphen, die die Pflichten der Slavensau erweitern, kann er hinzufügen

2. Pflichten der Sklavin

§1 Kleiderordnung Die Sklavin verliert das Recht auf Kleidung. Der Gebieter bestimmt die Kleidung. In seiner Gegenwart trägt die Fickhündin nur Strumpfhalter, Nylonstrümpfe und HighHeels. Dazu hat Sie ein Lederhalsband mit Öse zu tragen.

Es ist der Sklavin strengstens untersagt nicht auf High-Heels zu gehen. Die Absatzhöhe darf 6 cm nicht unterschreiten. Unterbekleidung ist nicht erlaubt, es sei den, vom Gebieter angeordnet. Am Hals ist ständig ein Lederband zu tragen, so daß die Hündin jederzeit an die Leine genommen werden kann. Die Beine sind zwingend in Nylons zu hüllen und ein Slip darf nur auf ausdrückliche Anweisung des Meisters getragen werden. Bei öffentlichen Auftritten sind im Schritt hoch geschlitzte Kleider oder kurze Kleider, jeweils mit tiefem Ausschnitt zu tragen. Alternativ kann der Meister auch das Tragen eines Minirocks anordnen. Der Herr kann das Tragen durchsichtiger Blusen oder Kleider anordnen. Die vom Gebieter ausgesprochenen Änderungen sind sofort auszuführen.



§2 Körperschmuck und -pflege Der Körper ist bis auf den Kopf von Haaren zu befreien. Fuß- und Fingernägel sind grundsätzlich in dunklen roten Tönen zu lackieren Das Gesicht hat immer gut geschminkt zu sein Veränderungen am Körper der Sklavin müssen grundsätzlich vom Herrn genehmigt werden.

§3 Verhaltensregeln Die Sklavin hat die Pflicht, den Herrn immer nur auf die Ihm angenehme Weise anzusprechen. Dies gilt auch in der Öffentlichkeit. Der Gebieter ist immer, auch in der Öffentlichkeit, als solcher anzusprechen. Alternativ können die Bezeichnungen Herr, Meister, Master oder Sir verwendet werden. Die Sklavin hat jeden Blickkontakt strengstens zu vermeiden. Hinknien oder aufstehen darf die Sklavin nicht ohne ausdrücklichen Befehl ihres Herrn. Das gilt auch in der Öffentlichkeit. Die Sklavin hat jeden Befehl des Gebieters sofort und ohne Gegenfrage/ Widerrede nachzukommen. Die Sklavin hat dem Herrn bedingungslos zu gehorchen. In der Öffentlichkeit hat Sie ihrem Meister voranzuschreiten. Sie wird dabei regelmäßig an der Leine oder Kette geführt werden.

Auf Befehl des Herrn hat sich die Zofe auch in der Öffentlichkeit teilweise oder ganz auszuziehen. Auf Befehl des Meisters hat die Sklavin jederzeit und an jeden Ort ihre Geschlechtsteile herzuzeigen. Die Sklavin muß sich selbst und Ihren Geschlechtsteilen demütigende und beleidigende Namen geben. Ohne Erlaubnis des Herrn, darf die Sklavin keinen Laut geben. Ausgenommen sind Schreie der Lust oder des Schmerzes. Die Sklavin muß sich auf einschlägigen Bällen, in Szenen-Discotheken und Pärchen- und ähnliche Clubs im entsprechenden Outfit, auf Geheiß des Meisters auch nackt präsentieren. Das Nacktsein kann bereits von Anfang an oder erst zu einen späteren Zeitpunkt erfolgen. Beim Autofahren (egal ob als Fahrerin oder Beifahrerin) hat die Sklavin immer den Rock so hochzuschieben, daß ihre Fotze deutlich sichtbar ist. Beim Autofahren (egal ob als Fahrerin oder Beifahrerin) muß die Sklavin ihre Bluse/Kleid bis auf den letzten Knopf öffnen. Ob die Busen freigelegt werden müssen, entscheidet der Meister. Es ist der Sklavin untersagt, ohne Erlaubnis des Herrn ihre Geschlechtsteile zum Zwecke der sexuellen Befriedigung zu berühren.

§4 Geschlechtsverkehr Der Sklavin hat die Pflicht dem Herrn jederzeit und an jedem Ort sexuell zu Diensten zu sein. Das schließt sowohl die orale Bedienung durch die Sklavin, wie auch Analverkehr ein. Die Sau hat nicht das Recht, ohne Erlaubnis ihres Herrn mit Dritten, gleich welches Geschlecht's, in geschlechtIicher Verbindung zu treten. Kontakte, gleich welcher Art, sind dem Herrn anzuzeigen. Wechselnder Geschlechtsverkehr mit unterschiedlichsten Herrn/Männern jeglicher Neigung, werden dazu dienen, der Sklavin ihr Schamgefühl auszutreiben. Dabei bleibt es dem Gebieter überlassen, wieviele Schwänze er gleichzeitig für die Ficksau vorsieht. ?Gleichgeschlechtlich? Handlungen mit Frauen sind auf Weisung des Herrn durchzuführen. Der Geschlechtverkehr, gleich welcher Art, kann vom Herrn jederzeit in der Öffentlichkeit angeordnet werden. Wurde die Sklavin gefickt oder anderweitige befriedigt, hat sie sich anschließend beim Herrn zu bedanken.

Das Bedanken hat folgenden Ablauf: Die Zofe sagt: "Ich danke Dir, Herr, daß Du die Hurenfotze deiner Fickzofe und Hurensau befriedigt hast." Anschließend hat Sie die Ge- schlechtsteile ihres Herrn mit 20 Küssen zu bedecken und nach jeden Kuß den Schwanz abzusaugen.. Zwischen den Küssen hat Sie jedesmal das "Wort" danke zu sagen.

§5 Bestrafungen Die Sklavin hat über ihre Verfehlungen ein Berichtsheft zu führen. Täglich wird der Meister für 15 Minuten ihre Leidensfähigkeit für Schmerzen erproben und mit probaten Mitteln (Peitsche, Klemmen, Wachs etc.) ausweiten. Der Meister wird ihr Wächter und Peiniger sein. Die Nichteinhaltung der Paragraphen oder nur Teile davon, führt zur Bestrafung. Die Sklavin kann jederzeit zum Spaß oder zum Zwecke einer Bestrafung gefesselt und geknebelt werden. Die Sklavin hat bei der Bestrafung, soweit Sie nicht geknebelt ist, die Anzahl der Schläge mitzuzählen. Die Bestrafung kann vom Meister auch öffentlich durchgeführt werden. Über die Höhe der Bestrafung entscheidet nur der Gebieter. Er kann aber von Dritte Vorschläge zur Art und Umfang der Bestrafung einholen. Wie die Züchtigung durchgeführt wird, unterliegt ganz allein den Wünschen des Gebieters. Nach der Bestrafung hat sich die Zofe für die Züchtigung beim Herrn zu bedanken. Das Bedanken hat folgenden festgelegten Ablauf: Die Zofe sagt: "Ich danke Dir, Herr, daß du deine unfolgsame Fickzofe und Hurensau bestraft hast". Anschließend hat Sie die Geschlechtsteile des Herrn mit 20 Küssen zu bedecken und nach jeden Kuß hat Sie den Schwanz in den Mund zu nehmen und abzusaugen. Zwischen jeden Kuß hat sie das Wort "Danke" zu sagen.

§6 Sonstige Pflichten der Sklavin Die Sau hat auf Befehl des Gebieters zur Reinigung seines Körpers mit der Zunge beizutragen. Die Sklavin kann als Gegenstand (z. B. Stuhl, Tisch, etc.) verwendet wer- den. Die Sklavin kann jederzeit auch als CAM-SAU anderen gezeigt oder überlassen werden. Die Sklavin hat auf Befehl des Herrn andere Gebieter und Herrinnen zu Diensten zu sein. Die Dauer und Umfang des Dienstes bestimmt allein der Herr. Der Herr kann Dritten jederzeit die Erlaubnis erteilen, die Geschlechtsteile der Zofe zu berühren. Die Sklavin kann öffentlich zur Schau gestellt werden. Das kann auch durch Fesselung/Pranger erfolgen. Ein Anbinden dient dem Zwecke der Demütigung der Sklavin. Regeln zur Vorführung: Die Sklavin ist nackt (bis auf Strümpfe und Strapse), ihre Hände sind auf dem Rücken gefesselt, evt. wird ihr ein Mantel lose über die Schultern gehängt. Der Herr führt Sie an der Leine zu den Wartenden. Jeder darf an den Geschlechtteilen der Stute spielen.Auf Befehl des Herrn muß die Hündin die Anwesenden blasen oder lecken. Anschließend wird Sie gefickt. Der Herr hat das Recht, die Hure als letzter zu ficken. Nach Abschluß der Fickhandlungen wird die Sklavin nackt abgeführt, nackt zum Auto gebracht und nackt nach hause gefahren. Die Sklavin hat auf Wunsch des Herrn vor ihm oder auch Dritten einen Striptease oder eine Selbstbefriedigungen durchzuführen. Die Sau kann jederzeit Dritten zum Geschlechtsverkehr übergeben werden. Die Sklavin kann zum Geschlechtsverkehr mit Dritten, vermietet werden. Die Sklavin kann vom Herrn jederzeit und für eine nur von ihm bestimmbare Dauer in ein Bordell untergebracht werden. Die Einnahmen stehen Ihm zu. Er bestimmt allein die Höhe des Anteils, den die Nutte erhält. Der Herr kann eine Leine, Kette, etc. zum Vorführen an dem Intimschmuck befestigen. Der Herr kann jederzeit eine Vergewaltigung der Hure anordnen oder selbst durchführen. Die Sklavin kann auch in der freien Natur behandelt (z.B. Aufhängen an den Armen oder
Beinen an einen Baum oder zwischen Bäume) werden. Die Sau kann vom Herrn für Handlungen an, bzw. mit Dritte meistbietend versteigert werden. Ist die Sklavin in einem Internet-Chat aktiv, darf Sie sich nur mit Chatteilnehmern unterhalten, die dem Herrn genehm sind. Von welchen Chatteinehmern die Sklavin angesprochen wurde, bzw. mit welchen Usern Sie gesprochen hat, ist unverzüglich dem Meister mitzuteilen.Auch über den Inhalt der Gespräche ist der Gebieter zu informieren. Mit welchen Personen die Sklavin persönlich oder telefonisch Kontakt haben darf, bestimmt der Meister. Der Herr kann den Körper der Sklavin mit Reiz-Strom, Saugpumpen oder Saugnäpfe behandeln. Bei oralen Verkehr hat die Sklavin den Samen immer zu schlucken. Der Herr kann die Sklavin als Objekt für eine Spankingseason benutzen. Die Sau hat immer zu erdulden, daß der Meister andere Sklavinnen neben ihr sein eigen nennt. Bei der Sklavin können folgende Gegenstände angewendet werden: Klammern jeder Art und Größe Nadeln jeder Art und Größe Bondagehilfsmittel jeder Art, Ledermanschetten, Handschellen Dildos und Gegenstände aller Art zur oralen und anale Befriedigung und Dehnung des Fickloches Wachs, Gleitmittel Masken, Augenbinde, Knebel und Tücher. Leder-, Lack- und Gummiutensilien und ?kleidung Peitschen und andere Gegenstände zur Züchtigung Halsbänder jeder Art, Hundeleinen Streckbänke, Pranger und Strafböcke, normale Käfige und Käfige für den Lichtentzug, sowie alle anderen Utensilien zur Abstrafung und zur Quälung. Natürliche Strafutensilien, wie Brennesseln, Disteln, Dornen, etc.
Published by Reif_er
4 years ago
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