Meinung - § 173 StGB Beischlaf zwischen Verwandten
Liebe Community,
manche Themen zu Blogs geistern schon länger in meinem Kopf umher, doch ich habe Zweifel inwiefern man diese offen ansprechen kann bzw. inwiefern dies hier die richtige Plattform ist, zumal ich immer um einen konstruktiven Meinungsaustausch bemüht bin.
Heute möchte ich den Versuch wagen und neben meinem Lexikon-Projekt und den Artikeln zu diversen juristischen Angelegenheiten hier auf xHamster eine weitere Blog-Reihe ins Leben rufen, welche sich mit meinen und euren Meinungen bzgl. unterschiedlichster Themen befasst, die immer wieder in der Community, in unserer Gesellschaft und im allgemeinen zu teils heftigen Diskussionen führen und polarisieren.
Ich bitte ausdrücklich darum sich hier in einer zivilisierten und respektvollen Art und Weise über die angesprochenen Themen auszutauschen, stehts darauf zu achten das die Gesetze eingehalten werden und das auch das xHamster-Motto "Just Porn No Bullshit" Beachtung findet.
Da im Hintergrund Filter arbeiten, welche bestimmte Begriffe herausfiltern und mit ***** ersetzen, wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit in gewissen Worten der Buchstabe "z" von mir im Folgenden mit "*" ersetzt.
In meinem ersten Artikel in dieser Reihe geht es um meine Meinung zum § 173 Strafgesetzbuch (StGB). Für alle die den Paragraphen nicht kennen, hier ein Auszug des Gesetzestextes:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 173 Beischlaf zwischen Verwandten
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
Meine persönliche Meinung zu dem Thema ist die, dass man den sogenannten In*est-Paragraphen aufheben sollte, denn nahezu alle Argumente der Befürworter laufen immer auf Sachverhalte hinaus, welche gemessen am neusten Stand entweder wissenschaftlich haltlos sind, oder bereits durch andere Straftatbestände (Kindesmissbrauch § 176 StGB, sexuelle Nötigung § 177 StGB, sexueller Missbrauch § 182 StGB etc.) abgedeckt sind.
Wer sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person vollzieht, oder diese mit Personen ausübt welche aufgrund ihrer persönlichen Entwicklung noch nicht die nötige Reife besitzen, der wird ohnehin richtigerweise bestraft und deswegen trifft der In*est-Paragraph im Prinzip wohl hauptsächlich (als Hauptanklagepunkt) die Menschen, welche es aus freien Stücken, es also aus einer eigenen und selbstbestimmten Entscheidung heraus, getan haben. Demnach trifft unser Justizsystem eine rein moralische Entscheidung, aber dass dieses nicht moralisch urteilen kann, sollte jedem klar sein, denn es gibt nun mal keine "Universalmoral". Unsere Moralvorstellungen sind abhängig von der Kultur in der wir aufwachsen, von der Gesellschaft mit der wir uns umgeben und auch von der Zeit in der wir leben. Im römischen Reich hätte es wohl keine Diskussion um homosexuelle Paarungen gegeben, da diese einfach ein Bestandteil der Gesellschaft waren. Durch viele Epochen hinweg war es nichts Besonderes, dass Frauen bereits sehr früh Kinder bekamen und im mittelalterlichen Hochadel war es normal auch mit der Familie "zu verkehren" und diese sogar zu ehelichen. In EU-Ländern wie z.B. den BeNeLux-Ländern, Frankreich, Spanien und Portugal gibt es so ein Verbot nicht und mir ist nicht bekannt, dass es dort diesbezüglich ein Problem gibt.
Was mich persönlich immer bei vielen Argumentationsweisen bei diesem Thema stört ist, dass die Meisten wohl die Vorstellungen: "In*est = Kindesmissbrauch", "In*est = (behinderte) Nachkommen zeugen", "In*est = Zwang" und "In*est = psychische Störung" im Kopf haben. Natürlich kann dies auch durchaus zutreffen, aber einige scheinen zu vergessen, dass "In*est" und die eben aufgeführten anderen Umstände, nicht unbedingt miteinander zu tun haben müssen. Die Überlegung, ob Sex mit Personen unter einer gewissen Altersgrenze und Sex unter Zwang (egal in welchem Verhältnis die Personen zueinander stehen und wie alt diese sind) zu tolerieren ist, erübrigt sich meiner Meinung nach selbstverständlich, denn jede wie auch immer geartete sexuelle Handlung, darf nur im gegenseitigen Einvernehmen geschehen und das auch nur dann, wenn alle Beteiligten den vollen Umfang dieser Handlungen kognitiv erfassen und verarbeiten können und sich eventuellen Konsequenzen im Klaren sind.
Wir sind uns hier wohl alle der Tatsache bewusst, dass Sex nicht nur zur Zeugung von Nachkommen praktiziert wird, sondern zum größten Teil aus anderen Gründen. Dies wird auch bei in*estuösen Beziehungen nicht anders sein. Außerdem sind viele der Zahlen, welche immer wieder publiziert werden, was die Wahrscheinlichkeit einer Behinderung der Nachkommen von miteinander verwandten Personen angeht, häufig entweder extrem veraltet, oder aus dem Zusammenhang gerissen. Fakt ist, dass nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen die Wahrscheinlichkeit eines genetischen Defekts bei einem Kind aus einer in*esturösen Verbindung in direkter Linie (also z.B. Mutter und Sohn, Vater und Tochter, oder Bruder und Schwester), bei 25% liegt, dies aber auch nur dann, wenn bei beiden (!!!) Elternteilen eben dieser genetische Defekt bereits vorliegt. Ist dies nicht der Fall (also die verwandten Elternteile sind genetisch gesund), sinkt das Risiko rapide ab und man landet in einem mittleren, einstelligen Prozentbereich (je nach Quelle ~ 4%), wobei an dieser Stelle erwähnt werden sollte, dass selbst bei nicht verwandten Paarungen die statistische Wahrscheinlichkeit Nachwuchs mit einem genetischen Defekt zu zeugen, mit ungefähr 3% angegeben wird und diese Prozentangaben sagen auch noch nichts darüber aus, inwiefern der Gendefekt überhaupt eine wirkliche Rolle für die Lebensqualität der jeweiligen Person spielt, also inwiefern dieser sich überhaupt bemerkbar macht. Denn Gendefekt bedeutet nicht automatisch, dass man irgendeine Einschränkung dadurch hat.
Genetisch betrachtet kommt es natürlich zu einer erhöhten Wahrscheinlichkeit das bei in*estuösen Paarungen Nachkommen entstehen welche einen Gendefekt haben. Dies liegt einfach daran, dass defekte Gene, welche beide miteinander verwandte Personen haben, im Zuge der Entstehung des Nachwuchses, nicht durch fremde, gesunde Gene, einer nicht verwandten Person, ersetzt werden können. Allerdings ist die Frage inwiefern der Unterschied von ca. 1% nicht auch von anderen Faktoren beeinflusst werden kann, welche dazu führen, dass es im Laufe der Entwicklung zu Schäden kommt. Mal ganz zu schweigen von der Tatsache, dass wohl die wenigsten vor der Zeugung mit ihrem nicht verwandten Partner zum Humangenetiker laufen um überprüfen zu lassen ob dieser nicht Gene hat, welche ein Problem darstellen bzw. ein vorhandenes Problem gegebenenfalls beseitigen könnten. Der Grund warum viele der Meinung sind, dass "In*est = (behinderte) Nachkommen" ist einfach der, dass in früheren Zeiten die Genetik noch nicht so weit fortgeschritten war wie es heutzutage der Fall ist und man viele Ergebnisse auf bloße Vermutungen gestützt hat. Außerdem ist es natürlich auch einfacher eine Norm zu etablieren, wenn diese "wissenschaftlich fundiert" ist. Dieser falsche Eindruck wird außerdem dadurch gestärkt, dass die Medien ausschließlich nur In*est-Paare mit behinderten Kindern an die Öffentlichkeit zerren, was die ganze Sache natürlich wenig repräsentativ macht. Fakt ist, dass das Risiko ungeborenes Leben z.B. durch Rauchen und Alkoholkonsum zu schädigen deutlich höher ist als durch die in § 173 StGB verbotenen Paarungen, aber ein Gesetz, welches Schwangeren das Rauchen und Alkohol trinken verbietet, sucht man vergebens.
Ein weiterer Aspekt den man bedenken sollte ist der, inwiefern es tatsächlich Vorteile bringt jemanden aufzuzwingen, dass "Handwerk der Sexualität" mit fremden Personen erlernen zu müssen bzw. in späteren Jahren ausüben zu müssen, obwohl die begehrte und somit geeignetste Person so nah und greifbar ist.
Wenn eine Person mit einer anderen aufgewachsen ist, ist oft ein ganz besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den beiden vorhanden. Man hat lange zusammengelebt, hat viel gemeinsam durchgemacht und kennt den anderen so gut wie niemand. Eigentlich perfekte Voraussetzungen um auch auf anderen Gebieten Erfahrungen zu sammeln, aber bei der Sexualität MUSS man dann die rote Linie ziehen und sich jemand Fremdes suchen. Das ergibt für mich ehrlich gesagt nur wenig Sinn und kann zu mehr Verwirrung und Schaden führen, als wenn man es zulässt.
Natürlich ist die Frage: "Es gibt so viele Menschen auf der Welt, wieso muss es ausgerechnet ein Verwandter sein?" irgendwo gerechtfertigt, aber ich sehe keinen Grund wieso man diese Art von Verbindungen unbedingt strafrechtlich verfolgen und zum Gegenstand eines Gerichtsprozesses machen muss.
Um das nochmal klar zu stellen: Ein erwachsener Mann, welcher seine kleinen Kinder bespringt gehört in ein tiefes Loch geworfen aus dem er nie wieder rauskommt, aber z.B. zwei erwachsene Geschwister wie Straftäter zu behandeln, nur weil sie ihren Gefühlen freien Lauf gelassen haben und "Aktivitäten" nachgegangen sind aus denen vermutlich ohnehin keine Nachkommen entstanden wären, halte ich dann doch für etwas übertrieben, wenn ich bedenke, wie groß die Akzeptanz für weit ausgefallenere Facetten der Sexualität ist. Der Staat hat meiner Ansicht nach sowieso keinen Aspekt meiner Sexualität zu bestimmen, solange nicht die bisher häufiger erwähnten Dinge zum tragen kommen, die bei anderen einen Schaden verursachen.
Mit dem § 173 StGB werden Personen unnötig kriminalisiert. Würde man diesen Paragraphen noch heute aufheben, wird es auch keine Welle von In*est-Paaren geben und auch nicht, dass in den Familien plötzlich jeder mit jedem, über alle Zweige des Stammbaums hinweg "verkehrt". Es führt nur dazu, dass die Leute, welche diese Form der Sexualität aus freien Stücken ausleben möchten das Recht dazu haben und sich zumindest vor dem Gesetz nicht mehr verstecken müssen. Das Thema der gesellschaftlichen Akzeptanz steht auf einem anderen Blatt, ich bin aber überzeugt davon, dass wir da die ein oder andere Überraschung erleben werden ....
Das ist meine Meinung!
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Lexikon - Einleitung & Inhaltsverzeichnis
https://deu.xhamster.com/posts/794957
manche Themen zu Blogs geistern schon länger in meinem Kopf umher, doch ich habe Zweifel inwiefern man diese offen ansprechen kann bzw. inwiefern dies hier die richtige Plattform ist, zumal ich immer um einen konstruktiven Meinungsaustausch bemüht bin.
Heute möchte ich den Versuch wagen und neben meinem Lexikon-Projekt und den Artikeln zu diversen juristischen Angelegenheiten hier auf xHamster eine weitere Blog-Reihe ins Leben rufen, welche sich mit meinen und euren Meinungen bzgl. unterschiedlichster Themen befasst, die immer wieder in der Community, in unserer Gesellschaft und im allgemeinen zu teils heftigen Diskussionen führen und polarisieren.
Ich bitte ausdrücklich darum sich hier in einer zivilisierten und respektvollen Art und Weise über die angesprochenen Themen auszutauschen, stehts darauf zu achten das die Gesetze eingehalten werden und das auch das xHamster-Motto "Just Porn No Bullshit" Beachtung findet.
Da im Hintergrund Filter arbeiten, welche bestimmte Begriffe herausfiltern und mit ***** ersetzen, wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit in gewissen Worten der Buchstabe "z" von mir im Folgenden mit "*" ersetzt.
In meinem ersten Artikel in dieser Reihe geht es um meine Meinung zum § 173 Strafgesetzbuch (StGB). Für alle die den Paragraphen nicht kennen, hier ein Auszug des Gesetzestextes:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 173 Beischlaf zwischen Verwandten
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
Meine persönliche Meinung zu dem Thema ist die, dass man den sogenannten In*est-Paragraphen aufheben sollte, denn nahezu alle Argumente der Befürworter laufen immer auf Sachverhalte hinaus, welche gemessen am neusten Stand entweder wissenschaftlich haltlos sind, oder bereits durch andere Straftatbestände (Kindesmissbrauch § 176 StGB, sexuelle Nötigung § 177 StGB, sexueller Missbrauch § 182 StGB etc.) abgedeckt sind.
Wer sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person vollzieht, oder diese mit Personen ausübt welche aufgrund ihrer persönlichen Entwicklung noch nicht die nötige Reife besitzen, der wird ohnehin richtigerweise bestraft und deswegen trifft der In*est-Paragraph im Prinzip wohl hauptsächlich (als Hauptanklagepunkt) die Menschen, welche es aus freien Stücken, es also aus einer eigenen und selbstbestimmten Entscheidung heraus, getan haben. Demnach trifft unser Justizsystem eine rein moralische Entscheidung, aber dass dieses nicht moralisch urteilen kann, sollte jedem klar sein, denn es gibt nun mal keine "Universalmoral". Unsere Moralvorstellungen sind abhängig von der Kultur in der wir aufwachsen, von der Gesellschaft mit der wir uns umgeben und auch von der Zeit in der wir leben. Im römischen Reich hätte es wohl keine Diskussion um homosexuelle Paarungen gegeben, da diese einfach ein Bestandteil der Gesellschaft waren. Durch viele Epochen hinweg war es nichts Besonderes, dass Frauen bereits sehr früh Kinder bekamen und im mittelalterlichen Hochadel war es normal auch mit der Familie "zu verkehren" und diese sogar zu ehelichen. In EU-Ländern wie z.B. den BeNeLux-Ländern, Frankreich, Spanien und Portugal gibt es so ein Verbot nicht und mir ist nicht bekannt, dass es dort diesbezüglich ein Problem gibt.
Was mich persönlich immer bei vielen Argumentationsweisen bei diesem Thema stört ist, dass die Meisten wohl die Vorstellungen: "In*est = Kindesmissbrauch", "In*est = (behinderte) Nachkommen zeugen", "In*est = Zwang" und "In*est = psychische Störung" im Kopf haben. Natürlich kann dies auch durchaus zutreffen, aber einige scheinen zu vergessen, dass "In*est" und die eben aufgeführten anderen Umstände, nicht unbedingt miteinander zu tun haben müssen. Die Überlegung, ob Sex mit Personen unter einer gewissen Altersgrenze und Sex unter Zwang (egal in welchem Verhältnis die Personen zueinander stehen und wie alt diese sind) zu tolerieren ist, erübrigt sich meiner Meinung nach selbstverständlich, denn jede wie auch immer geartete sexuelle Handlung, darf nur im gegenseitigen Einvernehmen geschehen und das auch nur dann, wenn alle Beteiligten den vollen Umfang dieser Handlungen kognitiv erfassen und verarbeiten können und sich eventuellen Konsequenzen im Klaren sind.
Wir sind uns hier wohl alle der Tatsache bewusst, dass Sex nicht nur zur Zeugung von Nachkommen praktiziert wird, sondern zum größten Teil aus anderen Gründen. Dies wird auch bei in*estuösen Beziehungen nicht anders sein. Außerdem sind viele der Zahlen, welche immer wieder publiziert werden, was die Wahrscheinlichkeit einer Behinderung der Nachkommen von miteinander verwandten Personen angeht, häufig entweder extrem veraltet, oder aus dem Zusammenhang gerissen. Fakt ist, dass nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen die Wahrscheinlichkeit eines genetischen Defekts bei einem Kind aus einer in*esturösen Verbindung in direkter Linie (also z.B. Mutter und Sohn, Vater und Tochter, oder Bruder und Schwester), bei 25% liegt, dies aber auch nur dann, wenn bei beiden (!!!) Elternteilen eben dieser genetische Defekt bereits vorliegt. Ist dies nicht der Fall (also die verwandten Elternteile sind genetisch gesund), sinkt das Risiko rapide ab und man landet in einem mittleren, einstelligen Prozentbereich (je nach Quelle ~ 4%), wobei an dieser Stelle erwähnt werden sollte, dass selbst bei nicht verwandten Paarungen die statistische Wahrscheinlichkeit Nachwuchs mit einem genetischen Defekt zu zeugen, mit ungefähr 3% angegeben wird und diese Prozentangaben sagen auch noch nichts darüber aus, inwiefern der Gendefekt überhaupt eine wirkliche Rolle für die Lebensqualität der jeweiligen Person spielt, also inwiefern dieser sich überhaupt bemerkbar macht. Denn Gendefekt bedeutet nicht automatisch, dass man irgendeine Einschränkung dadurch hat.
Genetisch betrachtet kommt es natürlich zu einer erhöhten Wahrscheinlichkeit das bei in*estuösen Paarungen Nachkommen entstehen welche einen Gendefekt haben. Dies liegt einfach daran, dass defekte Gene, welche beide miteinander verwandte Personen haben, im Zuge der Entstehung des Nachwuchses, nicht durch fremde, gesunde Gene, einer nicht verwandten Person, ersetzt werden können. Allerdings ist die Frage inwiefern der Unterschied von ca. 1% nicht auch von anderen Faktoren beeinflusst werden kann, welche dazu führen, dass es im Laufe der Entwicklung zu Schäden kommt. Mal ganz zu schweigen von der Tatsache, dass wohl die wenigsten vor der Zeugung mit ihrem nicht verwandten Partner zum Humangenetiker laufen um überprüfen zu lassen ob dieser nicht Gene hat, welche ein Problem darstellen bzw. ein vorhandenes Problem gegebenenfalls beseitigen könnten. Der Grund warum viele der Meinung sind, dass "In*est = (behinderte) Nachkommen" ist einfach der, dass in früheren Zeiten die Genetik noch nicht so weit fortgeschritten war wie es heutzutage der Fall ist und man viele Ergebnisse auf bloße Vermutungen gestützt hat. Außerdem ist es natürlich auch einfacher eine Norm zu etablieren, wenn diese "wissenschaftlich fundiert" ist. Dieser falsche Eindruck wird außerdem dadurch gestärkt, dass die Medien ausschließlich nur In*est-Paare mit behinderten Kindern an die Öffentlichkeit zerren, was die ganze Sache natürlich wenig repräsentativ macht. Fakt ist, dass das Risiko ungeborenes Leben z.B. durch Rauchen und Alkoholkonsum zu schädigen deutlich höher ist als durch die in § 173 StGB verbotenen Paarungen, aber ein Gesetz, welches Schwangeren das Rauchen und Alkohol trinken verbietet, sucht man vergebens.
Ein weiterer Aspekt den man bedenken sollte ist der, inwiefern es tatsächlich Vorteile bringt jemanden aufzuzwingen, dass "Handwerk der Sexualität" mit fremden Personen erlernen zu müssen bzw. in späteren Jahren ausüben zu müssen, obwohl die begehrte und somit geeignetste Person so nah und greifbar ist.
Wenn eine Person mit einer anderen aufgewachsen ist, ist oft ein ganz besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den beiden vorhanden. Man hat lange zusammengelebt, hat viel gemeinsam durchgemacht und kennt den anderen so gut wie niemand. Eigentlich perfekte Voraussetzungen um auch auf anderen Gebieten Erfahrungen zu sammeln, aber bei der Sexualität MUSS man dann die rote Linie ziehen und sich jemand Fremdes suchen. Das ergibt für mich ehrlich gesagt nur wenig Sinn und kann zu mehr Verwirrung und Schaden führen, als wenn man es zulässt.
Natürlich ist die Frage: "Es gibt so viele Menschen auf der Welt, wieso muss es ausgerechnet ein Verwandter sein?" irgendwo gerechtfertigt, aber ich sehe keinen Grund wieso man diese Art von Verbindungen unbedingt strafrechtlich verfolgen und zum Gegenstand eines Gerichtsprozesses machen muss.
Um das nochmal klar zu stellen: Ein erwachsener Mann, welcher seine kleinen Kinder bespringt gehört in ein tiefes Loch geworfen aus dem er nie wieder rauskommt, aber z.B. zwei erwachsene Geschwister wie Straftäter zu behandeln, nur weil sie ihren Gefühlen freien Lauf gelassen haben und "Aktivitäten" nachgegangen sind aus denen vermutlich ohnehin keine Nachkommen entstanden wären, halte ich dann doch für etwas übertrieben, wenn ich bedenke, wie groß die Akzeptanz für weit ausgefallenere Facetten der Sexualität ist. Der Staat hat meiner Ansicht nach sowieso keinen Aspekt meiner Sexualität zu bestimmen, solange nicht die bisher häufiger erwähnten Dinge zum tragen kommen, die bei anderen einen Schaden verursachen.
Mit dem § 173 StGB werden Personen unnötig kriminalisiert. Würde man diesen Paragraphen noch heute aufheben, wird es auch keine Welle von In*est-Paaren geben und auch nicht, dass in den Familien plötzlich jeder mit jedem, über alle Zweige des Stammbaums hinweg "verkehrt". Es führt nur dazu, dass die Leute, welche diese Form der Sexualität aus freien Stücken ausleben möchten das Recht dazu haben und sich zumindest vor dem Gesetz nicht mehr verstecken müssen. Das Thema der gesellschaftlichen Akzeptanz steht auf einem anderen Blatt, ich bin aber überzeugt davon, dass wir da die ein oder andere Überraschung erleben werden ....
Das ist meine Meinung!
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Lexikon - Einleitung & Inhaltsverzeichnis
https://deu.xhamster.com/posts/794957
6 years ago
Auch der oben angesprochene Aspekt der gemeinschaftlichen Krankenversorgung ist solch ein Argument. Wenn es im Zweifelsfall nur zu Lasten der Personen geht, welche die Entscheidung treffen in der Xten Generation innerhalb der Familie Nachwuchs zu zeugen, könnte einem das vollends egal sein, aber wer zahlt in unserem Land denn dafür, wenn dabei lauter (wie auch immer) beeinträchtigter Nachwuchs bei rum kommt und der Unterschied zu nicht familiären Paarungen ist hier tatsächlich, dass man es mit Fremd-DNA zumindest eingrenzen, wenn nicht sogar hätte verhindern können?
Also verstehe ich nicht falsch, ich stehe immer noch zu dem was ich geschrieben habe, dass es jeder selbst entscheiden soll, aber das sind halt Dinge über die man auch mal reden/nachdenken sollte.
Du hast viele schöne Beispiele genannt, welche sich durchaus positiv auf die Entwicklung junger Menschen auswirken können. Leider sind jedoch viele Menschen sehr gut darin Negativ-Argumente zu konstruieren. Manche haben beim ersten Blick durchaus etwas für sich (z.B. die evtl. Belastung der gemeinschaftlichen Gesundheitsversorgung), lassen sich jedoch auf den zweiten Blick sehr schnell relativieren.
Ich stehe auch heute noch auf dem Standpunkt, dass es jedem selbst überlassen sein solle mit wem er welche Erfahrung macht und/oder Nachwuchs zeugt.
Bei einer Sache ist dir aber ein Fehler unterlaufen:
"Und sollte sich z.B. der Nachwus den Vater und Tochter miteinander gezeugt haben, dann mit dem Nachwus den Bruder und Schwester miteinander gezeugt haben, paaren, dann wäre bei dem daraus resultieren Nachwus, der Prozentsatz mich leichten oder schweren Behinderungen dann ja noch mal um ein paar Protzenpunkte geringer"
Das ist so leider nicht richtig, denn unsere Genetik ist quasi zu einem gewissen Grad auf Fremdeinfluss angewiesen und Gendefekte (welche bei jedem von uns vorliegen bzw. sich natürlich ausprägen) zweier Individuen potenzieren sich eher auf, als das sie sich rauskreuzen. Würde eine Familie über Generationen hinweg nur innerhalb des Stammbaums verkehren, würden sich zwangsläufig irreparable Schäden in deren Genpool festsetzen bis man irgendwann Nachkommen hat welche nicht mehr überlebensfähig sind. Das sieht man z.B. bei den Amish People in den USA ganz gut, welche nur innerhalb ihrer mittlerweile immer mehr schrumpfenden Gemeinschaft (und dann natürlich auch Familie) heiraten und sich vermehren und für gewissen In*est bedingte Erkrankungen bei den Nachkommen bekannt sind.
Das man durchaus auch familienintern den Stammbaum weiterführen kann sollte auch jedem überlassen sein, aber mal sollte den Fakt nicht ignorieren, dass dadurch zumindest bei einer Anhäufung dieser Paarungen und gewissen Konstellationen durchaus eine Risikoschwelle überschritten wird, bei der man als vernunftbegabter Mensch schon gewisse Abwägungen treffen sollte. Spaß kann man ja trotzdem gemeinsam haben.
Dieser Blog ist zum Meinungsaustauch da und ich würde mich über eine etwas genauere Ausführung freuen.