Achtung!!
Achtung!!
ACHTUNG!!!
Sollte ich meine Bilder auf anderen Internetseiten oder in irgendwelchen Foren wiederfinden so wird die Beauftragung eines Anwalts zur Einbringung einer Klage nach dem UrhG unumgĂ€nglich. Gem. § 50 Abs. 2 Z 10 (JN) ist nĂ€mlich fĂŒr Streitigkeiten aus dem Urheberrecht unabhĂ€ngig vom Streitwert immer das Landesgericht zustĂ€ndig und dort besteht Rechtsanwaltszwang. Da die Kosten einer derartigen Klage nicht unbetrĂ€chtlich sind, sollte man sich daher im vorhinein ĂŒberlegen, ob es sich auszahlt Bilder an denen man keine Rechte hat zu veröffentlichen.
Also Vorsicht! Urheberrecht- bzw. Copyright-Verletzungen können sehr teuer werden
ACHTUNG!!!
Sollte ich meine Bilder auf anderen Internetseiten oder in irgendwelchen Foren wiederfinden so wird die Beauftragung eines Anwalts zur Einbringung einer Klage nach dem UrhG unumgĂ€nglich. Gem. § 50 Abs. 2 Z 10 (JN) ist nĂ€mlich fĂŒr Streitigkeiten aus dem Urheberrecht unabhĂ€ngig vom Streitwert immer das Landesgericht zustĂ€ndig und dort besteht Rechtsanwaltszwang. Da die Kosten einer derartigen Klage nicht unbetrĂ€chtlich sind, sollte man sich daher im vorhinein ĂŒberlegen, ob es sich auszahlt Bilder an denen man keine Rechte hat zu veröffentlichen.
Also Vorsicht! Urheberrecht- bzw. Copyright-Verletzungen können sehr teuer werden
6 years ago