Achtung!!

Achtung!!

ACHTUNG!!!
Sollte ich meine Bilder auf anderen Internetseiten oder in irgendwelchen Foren wiederfinden so wird die Beauftragung eines Anwalts zur Einbringung einer Klage nach dem UrhG unumgĂ€nglich. Gem. § 50 Abs. 2 Z 10 (JN) ist nĂ€mlich fĂŒr Streitigkeiten aus dem Urheberrecht unabhĂ€ngig vom Streitwert immer das Landesgericht zustĂ€ndig und dort besteht Rechtsanwaltszwang. Da die Kosten einer derartigen Klage nicht unbetrĂ€chtlich sind, sollte man sich daher im vorhinein ĂŒberlegen, ob es sich auszahlt Bilder an denen man keine Rechte hat zu veröffentlichen.

Also Vorsicht! Urheberrecht- bzw. Copyright-Verletzungen können sehr teuer werden
Published by fegaropetra
6 years ago
Comments
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derstrafer 2 years ago
Ich kann dich verstehen, aber welche Bilder ???? 
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