Rechtliche Lage Weiterleiten von PNs

AUS AKTUELLEM ANLASS hier ein Hinweis zur rechtlichen Lage beim Weiterleiten von privaten Chatnachrichten:

Das Weiterleiten von Bildern und Nachrichten ist rechtlich verboten.

Grundsätzlich gilt: Der Inhalt eines privaten Chats darf ohne Einwilligung aller Teilnehmer nicht weiterverbreitet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in WhatsApp in einer privaten Gruppe chatten oder nur mit einer Person. Wollen Sie eine Nachricht weiterleiten, müssen Sie den Versender davon in Kenntnis setzen und zuvor seine Erlaubnis einholen. Dies gilt im Übrigen für alle Messenger und alle sozialen Netzwerke.

Laut Landesbeauftragter stellt das Weiterleiten von Nachrichten, Sprachnachrichten oder Bildern einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Diese wiederum leiten sich aus den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes ab. Demnach obliegt es dem Recht eines jeden Chatteilnehmers, selbst zu bestimmen, wem die Inhalte zugänglich gemacht werden.
Eine Chatgruppe ist dabei ausdrücklich nicht mit der Öffentlichkeit gleichzusetzen und die Verbreitung solcher Nachrichten i*****l.

Bei Verbreitung können zivilrechtliche Ansprüche gegen den Versender geltend gemacht werden, welche bei schweren Verstößen mit Folgen wie zB Drohungen oder Rufschädigung auch Schmerzensgeld beinhalten.

Mein persönlicher Rat daher an euch: Wenn ihr Inhalte meines Telegram Kanals sehen möchtet, tretet doch einfach selbst bei. Somit setzt sich niemand rechtlich in die Nesseln.

Den Link zur Gruppe findet ihr in meinem Profil oder ihr sucht auf Telegram nach "Natural5lut".

Denn: Wer willige Frauen haben will, muss freundlich sein :P
Published by Natural5lut
3 years ago
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